Der Schwindel mit dem Leergewicht

Berechnung Leergewicht beim Wohnmobil

Es wird oft heruntergespielt oder mit einer lässigen Geste abgetan, wenn das Traummobil plötzlich wesentlich schwerer ist als erwartet. Ausreden der Hersteller wie: „das Basisfahrzeug ist doch für eine höhere Last ausgelegt“ oder „die Achslasten zählen“, „das gehört nicht zum Leergewicht“ oder „das ist bei allen Herstellern so“, „im Ausland interessiert das keinen mehr“, …..sind typische und falsche Aussagen.

Verkehrs- / Gewichtskontrolle in Norwegen Kristiansand

Wer trägt die Verantwortung?

Der Fahrer (bei LKWs auch der Halter) eines überladenen Fahrzeugs haftet und nicht der Hersteller des Fahrzeugs oder der TÜV! Der Fahrer (ggf. Halter) muss die Strafe zahlen und ggf. das Fahrzeug ausräumen oder sogar stehen lassen, auch trägt der Fahrer  in verschiedenen Ländern, die Konsequenzen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis, sollte der Fahrer keinen passenden Führerschein besitzen. Natürlich trägt der Fahrer/Eigentümer auch die Kosten für den höheren Verschleiß und riskiert den Verlust der Garantie des Fahrgestell-Herstellers.

Unsere Erfahrung

Wir hatten unseren FUSO Canter 4×4 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 6,5 t bestellt. Am Anfang haben wir gar nicht erst nach dem Leergewicht gefragt, haben wir doch dem Unternehmen mit fast 30 Jahren Erfahrung zugetraut, genau zu wissen, wie schwer ein von ihm gebautes Fahrzeug wird, hatte er doch schon einige auf der Basis FUSO Canter 4×4 gebaut und verkauft. Dass wir mit bis zu vier Personen reisen und noch ordentlich was rein packen wollten, hatten wir ihm ja (sogar ziemlich detailliert) im Pflichtenheft aufgeschrieben. Was sollte da schief gehen?

Ich hatte mir vorgestellt, dass er alles in eine Tabellenkalkulation, wie z.B MS-Excel, einträgt, mit welcher Masse bzgl. Basisfahrzeug, Umbereifung, Kabinengröße, Tankgrößen und Inhalte, der Fenster und Dachluken, Batterien, Solarzellen und sonstiges Zubehör sowie Masse je nach Heizungstyp gerechnet werden kann, mit dem jeweiligen Einzelgewicht in einer Spalte, und ganz unten als Summe das zu erwartende, ungefähre Leergewicht. Wenn man das fast 30 Jahre lang macht, sollte da ein ziemlich genaues Ergebnis rauskommen.

Während der Bauphase war ich dann doch irgendwann wegen des Gewichts verunsichert und habe mal nachgefragt. Gleich wurde ich wieder via E-Mail vom Hersteller unseres neuen Fahrzeugs beruhigt: er gehe bei unserer Ausstattung  von einem „reisefertigen Leergewicht von ca. 5700 kg (Wasser, Diesel, Gas  voll, Fahrer 75 kg)“ aus, somit bliebe eine „reine Zuladung von ca. 800 kg„. Da machten wir uns keine Sorgen mehr. Zudem hatte er uns erklärt, dass der FUSO 2,8 t auf der Vorderachse und 6 t auf der Hinterachse tragen dürfe, der FUSO also insgesamt ein 8,8 t-Fahrgestell wäre. Wir vertrauten ihm.

Als wir dann die Fertigstellung gemeldet bekamen, wurde uns freudig ein Leergewicht von 5,93 t (ca. 5% mehr als geschätzt) und die wider Erwarten, ohne Freigabe von FUSO, erfolgte Auflastung auf 7,49 t des zGG mitgeteilt. Wenn es im Fahrzeugbrief/in der Zulassungsbescheinigung Teil1 steht, hat es ja schließlich der TÜV geprüft, es wurde ja schließlich ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV (im weiteren Einzelabnahme) durchgeführt, dachten wir.

Gutachten mit den Leergewichten des Fuso von 5,93t über 6,7t bis zu 6,855t 

Als wir nach der ersten Testfahrt vermutet hatten, dass unser FUSO CANTER 4×4 viel zu schwer sein könnte, haben wir natürlich nachgefragt. Uns wurde darauf sehr selbstsicher vom Fahrzeugbauer erklärt, dass der Inhalt des Diesel-Zusatztanks und des Wassertanks nicht mit zum Leergewicht zählen würden, auch Motorradbühne und Reserveräder würde nicht dazuzählen.

Wir waren wieder verunsichert und ließen endlich beim TÜV nachwiegen. Dieser stellte fest, das unser FUSO tatsächlich ein stolzes Leergewicht von 6,955 t (inklusive des abgebauten Motorradträgers und 2. Reserverad) hat. Nachfragen beim Aussteller des ersten TÜV-Gutachtens ergaben, dass die Einzelabnahme auf Vertrauensbasis durchgeführt wurde und die Daten vom Fahrzeugbauer wie üblich nur übermittelt und von ihm nicht im einzelnen geprüft wurden.

Wir waren geschockt als uns dann auch noch RA Dähn erklärte, dass diese gravierende Abweichung von 1,255 t vom erwarteten, bzw. 1,055 t zu dem ersten dokumentierten Leergewicht so vor Gericht allein nicht für eine Rückabwicklung des Vertrages ausreichen könnte, weil dieses nicht explizit vereinbart war. Auch nicht, wenn berücksichtigt würde, dass das vereinbarte zGG. lediglich 6,5 t war und nicht 7,49 t. Die Begründung der Rechtsprechung liegt in dem nicht vereinbarten Leergewicht und den nicht gravierenden Nachteilen der Auflastung.

Unser und des TÜV-Prüfers Fehler war: Vertrauen!


Deshalb möchten wir Euch empfehlen, das Leergewicht sowie die technische Gesamtmasse, also Leergewicht plus Gewicht des Zubehörs und der Sonderausstattung, jeweils mit 90 % Dieseltank und 100% Frischwassertank/s, in einem Kaufvertrag, egal ob Neu- oder Gebrauchtmobil, schriftlich zu vereinbaren. Vor der Abnahme des Fahrzeuges und der Bezahlung muss das Fahrzeug auf einer geeichten Waage verwogen werden. Wird das Fahrzeug erst einmal abgenommen, dreht sich sofort die Beweislast für den Mangel rum. Das muss vermieden werden. Hat man das Verwiegen vor der Abnahme versäumt, muss später im Auslieferungszustand verwogen werden. Abweichungen vom vereinbarten Gewicht sind dann nicht zulässig, auch nicht bis 5 %. Wenn eine gravierende Abweichung vom Vereinbarten eindeutig nachzuweisen ist, ist die Klage auf Rückabwicklung eines Vertrags erfolgsversprechend. Hierfür ist ein sehr kompetenter Partner und Spezialist für „Wohnmobilrecht“ Herr RA Ulrich Dähn (www.wohnmobilrecht.de), mit dessen Unterstützung dieser Beitrag entstanden ist.


Wer wiegt was?

Es ist gängige Praxis, dass der Hersteller bzw. Fahrzeugbauer das Fahrzeug ohne Beisein des Gutachters wiegt und letzterer das Gewicht nach dem vorgelegten Wiegeschein einträgt. Ein gut bekannter Fahrzeugbauer muss zur Abnahme des Fahrzeuges dieses nicht einmal vorführen. Es reicht die Zusicherung, dass das Fahrzeug dem vorgeführten Mustern entspricht.

Nicht nur bei unserem FUSO haben wir so gestaunt:  als wir in Wertheim waren, wurde uns erklärt und gezeigt, wie man ein Fahrzeug mit nur drei Rädern wiegt, um mit einem Wohnmobil auf LKW-Basis unter den 7,5 t. zGG zu bleiben. Dabei wird das Fahrzeug nicht direkt beim TÜV oder im Beisein des TÜV-Mitarbeiter gewogen, sondern auf einer Waage eines Unternehmens in der Nachbarschaft. Das Wiege-Protokoll wird dann dem vertrauenden TÜV-Prüfer vorgelegt, der dieses für das Gutachten übernimmt.

Was zum Fahrzeug-Leergewicht gehört:

Das Leergewicht wird vom Gericht nach EU-Verordnung Nr. 1230/2012 definiert. Diese beschreibt, dass zum Leergewicht des fahrbereiten Fahrzeuges folgendes gehört:

    • das Fahrzeug im angepriesenen Serienzustand mit Aufbau und allen Installationen (Möbel, Frisch- und Ab-/Wasser, Elektrik, Solar, Sanitär)
    • alle Kraftstofftanks zu 90% gefüllt (beim Wiegen, alle Tanks zu 100% füllen und 10% von der angegebenen Tankgrösse abziehen)
    • Frischwassertanks zu 100% gefüllt
    • Abwassertanks leer
    • Bordwerkzeug: Wagenheber, richtiges Werkzeug, um die Räder zu lösen, Unterlegkeile, Schraubendreherset, Steckschlüsselset, Gabel/Ringschlüsselset, Stromkabel
    • Warnwesten, Warndreieck, Warnleuchte, Verbandskasten
    • mitgeliefertes und festverbautes Zubehör, welches ab Werk bestellt werden konnte: Motorradbühne, Markise, Seilwinde, Reserveräder (alle mitgelieferte und am Fahrzeug befestigten Reserveräder)
    • nachträgliches Sonderzubehör gehört dann bereits zur Zuladung und verringert diese entsprechend bis zum Erreichen des zulässigen Gesamtgewichtes.

Damit kein Mensch mehr diese Verordnung versteht, wird also auch noch unterschieden zwischen „ab Werk bestellbarem Zubehör“ und demjenigen „Sonderzubehör, welches dann nachträglich beim Verkäufer bestellt wird“.

Die Mindestzuladung

Neben der zulässigen Gesamtmasse und der Leermasse im fahrbereiten Zustand, gibt es mit der Mindestzuladung noch eine weitere wichtige Eigenschaft, die ein Fahrzeug, das in der EU zugelassen werden soll, erfüllen muss:

Nach der EU-Verordnung Nr. 1230/2012 muss ein Fernreise-/Wohnmobil mindestens eine Zuladung von

  • 75kg für jeden eingetragenen Sitzplatz
  • zzgl. 10 kg pro Meter Fahrzeuglänge (also bei 7,45m Länge weitere 74,5 kg)
  • zzgl. 10 kg je Person, wie sie im Fahrzeugschein eingetragen sind (bei 6 Personen also 60 kg)

tragen können, ohne das Gesamtgewicht zu überschreiten (Mindestzuladung). Bedenkt man, dass dies letztlich ca. 25 kg pro Person sind, was einem durchschnittlichen Flugreisekoffer entspricht, wird schon deutlich, dass diese Mindestzuladung nach der Verordnung bei Fernreisemobilen (und bei normalen Wohnmobilen) ohnehin „ein Witz“ ist. Niemand nimmt im Flugzeug Campingmöbel, E-bikes oder Motorräder, einen gefüllten Kühlschrank und Vorräte oder Bergewerkzeug mit. Dennoch sieht die Verordnung solche lächerlichen Mindestzuladungen vor, mit denen man aber auf keinen Fall ein solches Fahrzeug sinnvoll nutzen könnte.

Für unseren Fuso Canter 4×4 mit einer Länge von 7,45m und 6 eingetragenen Sitzplätzen wären also auf die technische Gesamtmasse einschließlich des Sonderzubehörs für 5 weitere Personen jeweils 75 kg, also zusammen weitere 375 kg, für die persönliche Ausrüstung bei 745 cm Länge weitere 74,5 kg und für die insgesamt 6 Personen weitere 60 kg hinzuzurechnen gewesen, also 375 + 74,5 + 60 = 509,50 kg. Diese 509,50 kg müssen auch bei allen Toleranzen, die man als Hersteller einkalkulieren darf, mitgenommen werden können, ohne dass das Gesamtgewicht laut Zulassung überschritten wird. Beim zul. Gesamtgewicht gibt es keine Toleranz mehr. Die sogenannte Mindestzuladung gemäß dieser Berechnung muss immer mitgenommen und eingeladen werden können.

Bei der Berechnung ist die theoretisch mit 300 kg belastbare Motorradbühne bereits eingeschlossen und wird nicht weiter berücksichtigt!

Die Gewichtsverteilung

Nicht nur das Gesamtgewicht ist wichtig, sondern auch die Verteilung des Gewichtes auf die Achsen. Deshalb wird mindestens eine Achse alleine und dann beide Achsen mit allen Rädern auf die Waage gestellt. In der Regel hat die Vorderachse eine geringere Tragfähigkeit als die Hinterachse. Dies ist bei der Beladung zu berücksichtigen, also wo sitzen die Fahrgäste, wo werden die schweren Lebensmittel/Getränke, etc. gelagert und ob noch weit hinter der Hinterachse ein Heckträger beladen werden soll. Dieser belastet dann nicht nur über den langen Hebel verstärkt die Hinterachse, sondern entlastet gleichzeitig die Vorderachse.

Das bedeutet: wird bei einem Fahrzeug mit einem Radstand von 3,85m und einem Überhang von 2,30 (max. 60% des Radstandes) noch ein Heckträger montiert, ist der Zuladungsschwerpunkt ca. 2,70 m von der Hinterachsmitte entfernt. Wenn dieser nun mit 300kg beladen werden soll, belastet dies die Hinterachse tatsächlich um ca. 500 kg und entlastet dafür die Vorderachse um ca. 200 kg.

Formel:

tatsächliche Belastung der Achse = Gewicht x (Radstand+Überhang) / Radstand

Die Formel zur Berechnung findet man z.B. bei Weh-tec.

Dabei ist wieder zu beachten, dass es laut EU-Verordnung 1230/2012 auch noch eine vorgeschriebene Mindestlast von 30% auf der Vorderachse gibt, die unbedingt einzuhalten ist.


Da hilft nur selbst wiegen; meistens befindet sich in unmittelbarer Nähe des TÜVs eine Waage, die gegen eine kleine Gebühr genutzt werden kann!


Was wiegt unser Benz

Wir dachten, so mit 9t müssten wir hinkommen. Als die Kabine mit dem Fahrgestell verheiratet wurde, haben wir gleich bei NEFF wiegen lassen. Die Kabine war fertig ausgebaut, nur die Wassertanks noch leer; 3.760kg auf der Vordachse und 4.360kg auf der Hinterachse, gut verteilte 8.12t. Da ist ja noch Luft dachten wir. Beim Nachrechnen staunten wir wieder einmal, weil da fehlten noch:

  • 2 x Tankunterfahrschutz ca. 160kg
  • 4  x Staukästen hinten ca. 60 kg
  • 1 x 50l Gastank (30kg plus Füllung) ca. 50kg
  • 1 x Heckträger mit Winde und Elektrik ca. 200kg
  • 1 x Eingangstreppe mit Podest ca. 50kg
  • 2 x Reservereifen ca. 180kg
  • 1 x Reservefelge ca. 40kg
  • 2 x Dieseltankfüllung ca. 600kg
  • 1 x Wassertankfüllung ca. 400kg
  • 2 x Schneeketten ca. 50kg
  • 1 x Werkzeug ca. 100kg

So kommen wir dann gerechnet auf 8.120kg + 1.890kg = 10,01t

Die letzte Wiegung am Abfahrtstag, alles eingepackt, Lebensmittel und mit vollen Diesel- und Wasser-Tanks wogen wir dann 10,6t ohne Fahrer.

Eine tolle Aufstellung über die Gewichte verschiedener Fahrzeuge(marken) mit verschiedene Ausstattungen findet ihr hier im Allrad-lkw-gemeinschaft-Forum.


Update 11.Juni 2018:  Es gibt eine Reihe von sehr interessanten Kommentaren, die auch das Gewicht betreffen, unter dem Blogeintrag:

Odysee Teil – Was mit unserem Canter 4×4 geschah


11 Gedanken zu “Der Schwindel mit dem Leergewicht

  1. Hi,

    nur mal eine Info dazu. Wenn im Fahrzeugschein 7,49t eingetragen ist, und du gewogen wirst mit z.B. 7,7t is das auch wenn du keinen C Führerschein hast, kein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
    Es ist immer ausschlaggebend was im Schein steht.

    Grüße Marc

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  2. Verstehe ich das richtig, am besten laden jetzt alle Ihre WoMo´s und Pferdetransporter um die beweglichen Teile aus und fahren dann (sicherheitshalber) erstmal auf eine Waage um festzustellen, ob das Leergewicht im Fahrzeugschein (Teil I) stimmt und dann zum TÜV um das nachwiegen und ändern zu lassen?
    Ich dachte immer, der Fahrzeugschein sei ein amtliches Dokument mit entsprechender Haftung durch den TüV?
    Bitte Nachsicht: Ich bin gerade ziemlich sauer, weil ich wohl um etwa 1 to Zuladung „betrogen“ wurde.

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    1. Hello Gertrud,
      genau so ist es, der TÜV übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der eingetragenen Daten. Es verlangt niemand von Dir das Leergewicht ändern zu lassen. Aber Du kannst Dich nicht drauf berufen, wenn Du überladen fährst. Die Verantwortung liegt beim Fahrer bzw. gewerblich auch beim Fahrzeughalter.
      Wir können Deine Wut sehr gut verstehen.

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  3. Hallo Alex!

    Ein Kollege stieß mich auf Euren Thread, und nun möchte ich bitte meinen Senf dazu abgeben.

    Eure Darstellung der Wägung in Wertheim lässt den Schnellleser vermuten dass in Wertheim nur drei Räder gewogen werden.
    Nicht zufällig, sondern absichtlich, stand ich bei der Wägung neben dem Fahrzeug, und habe die Ausrüstung, bzw. leeren Schränke etc. mit Lichtbildern dokumentiert, und das von Euch reklamierte Gewicht neu dokumentiert. Auf vier Rädern gewogen.

    Meine Bitte an die Verfasser:
    Könntet Ihr bitte Eure Aussage im obigen Text präzisieren. Ihr seid zwecks Feststellung des zu diesem Zeitpunkt tatsächlichen Gewicht in Wertheim gewesen. Der aufmerksame Leser möchte laut Eurer Darstellung eine Erstwägung zur Erstabnahme nach §13 FZV am TÜV Service Center in Wertheim auf 3 Rädern vermuten, was nicht der Fall war.

    Mit freundlichen Grüßen
    F. B.

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    1. Lieber Frank,

      vielen Dank für Deinen Hinweis! Selbstverständlich soll der Text nicht so verstanden werden, dass der TÜV falsch wiegt. Vielmehr geht es im gesamten Text um einige Aufbauer und Fahrzeugaufbereiter, die das Vertrauen des TÜV und der Kunden missbrauchen. Wir sind sehr dankbar, dass Du Dir so schnell die Zeit genommen und den FUSO zusammen mit uns verwogen hast. Wir haben den Text entsprechend angepasst.

      Viele Grüße aus Kasachstan,
      Alex&Nicole

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      1. Wenn ihr schon einen Rechtsanwalt empfehlt, der bei dem Beitrag hier unterstützt hat, warum habt ihr ihn nicht probelesen lassen? Die Aussage bzgl. der Klasse C / Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Legende. Führerscheinrecht gilt immer nach zulässigem Gesamtgewicht, nicht nach tatsächlichem. Selbst mit 30 Tonnen auf einem 7,5 Tonner wird das kein „fahren ohne Fahrerlaubnis“, sondern bleibt nur eine Überladung…

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      2. Hallo Mark,
        den Gesetzestext kennen wir. Aber wenn die zulässige Gesamtmasse eines Fahrzeugs auf 7,49t abgelastet wurde, das Fahrzeug leer aber schon mehr als 7,49t wiegt, dann hat es nichts mehr mit Ladung zu tun. Dann ist das Fahrzeug anders einzustufen und das Fahren ohne Fahrerlaubnis kommt in Betracht. Wie wir beschrieben haben, ist der TÜV nicht verantwortlich für die richtigen Zahlen/Werte/Gewichte, der Fahrer bzw. teilweise der Halter ist verantwortlich und verpflichtet, die Richtigkeit zu prüfen.

        Inwieweit bezieht sich Deine Aussage auf unseren Blog?

        Viele Grüße
        Alex

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  4. Hallo Thomas,
    jedes Fahrzeug ist anders…Fremdgewichte helfen dir nicht wirklich weiter.
    Wie Alex schon berichtet hat, wirken Hebelkräfte hinter der Hinterachse, bei 2 meter sind das schnell mal Gewicht x Faktor 1,5-2. Mein Tip wäre Fahrgestell mit allen Anbauten Tanks, Staukästen, Unterfahrschutz usw. fertig machen, Leerkabine drauf und dann auf die Waage. Von der Basis aus kannst dann das in etwa berechnen.

    Vorsicht bei großen und schweren Reifen, 1 Kg ungefederte Masse/Gewicht wirken beim fahren und bremsen wie 8-10kg gefederte Masse. Das bedeutet: bei 50kg Mehrgewicht je Reifen kommst auf 200kg mehr ungefederte Masse. Das wirkt sich in etwa wie 1,5-2 Tonnen Mehrgewicht beim fahren und bremsen aus. Schaut leider Geil aus…
    Radlager finden das oft weniger Cool…

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  5. Habt ihr abfahrfertig auch nocheinmal Achslasten gewogen ? Viele der Gewichte die noch dazukamen waren ja hinter der Hinterachse, bin auch gerade an der Planung und die Gewichtsverteilung ist dich ein Thema das nicht zu unterschätzen ist.

    LG Thomas

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    1. HalloThomas,
      leider haben wir nicht noch mal gewogen, ärgere mich total darüber und suche schon die ganze Zeit nach einer Waage, um das nachzuholen. Aber wenn ich nicht so ein Schussel wäre, hätten wir ja nichts zu erzählen. 🙂 Ich habe versucht, rechnerisch und aufgrund des notwendigen Luftdrucks auf die Lastverteilung zu schließen und denke, dass der Benz vorne ca. 4.3t und hinten ca. 6.3t wiegt. Aber ich werde es wiegen und dann nachreichen.

      Liebe Grüße
      Alex & Nicole

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